Sachkundekurs: Verwendung von Rodentiziden im landwirtschaftlichen Betrieb
Wann: 30.06.-01.07.26
Wo: GFS-Räumlichkeiten in Ascheberg (Zum Pöpping 29, 59387 Ascheberg)
Kursformat: Präsenzveranstaltung (inkl. Verpflegung)
Die GFS bietet am 30.06. bis 01.07. wieder eine Schulung zur eingeschränkten Sachkunde für die Anwendung von Rodentiziden an. Die Schulung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die die Nagetierbekämpfung künftig weiterhin eigenständig, sicher und rechtssicher durchführen möchten.
Mit der Schulung erwerben Sie die notwendige Sachkunde für die Anwendung von Rodentiziden auf dem eigenen Betrieb – beispielsweise in Stallungen, Lagerbereichen oder auf Hofflächen. Gleichzeitig lernen Sie den fachgerechten und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel kennen und vermeiden unnötige Kosten durch falsche Mittelwahl oder wiederholte Fremdbeauftragungen.
Unser Schulungsangebot
Schulungstermin: 30.06. – 01.07.
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Personen
Erwerb der eingeschränkten Biozid-Sachkunde für Rodentizide
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bereiten Sie sich frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an info@gfs-topshop.de oder per Fax an 02593 913 844 zurück. Alternativ können Sie sich auch telefonisch unter 02593 913 800 anmelden.
Im Anschluss erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Neue gesetzliche Regelungen ab 28. Juli 2027
Ab dem 28.07.2027 gelten neue Vorgaben für die Anwendung von Rodentiziden (Mittel gegen Mäuse und Ratten):
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Rodentizide fallen künftig unter das Biozidrecht und nicht mehr unter das Pflanzenschutzrecht.
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Anwendung und Erwerb sind dann nur noch mit entsprechender Biozid-Sachkunde möglich – auch im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Übergangsregelung bis 28.07.2027
Berufsmäßige Verwender dürfen Rodentizide bis zum Stichtag weiterhin ohne Biozid-Sachkunde einsetzen. Danach ist der Sachkundenachweis verpflichtend.
Wichtige Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Biozid-Schulung ist eine gültige Pflanzenschutzkarte.
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Der Biozid-Sachkundenachweis muss alle sechs Jahre erneuert werden.



