Anmeldeschluss:
01.04.2021
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Dezember 2020 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang setzt sich aus einem 3-tägigen Unterrichtsteil und einem praktischen Teil, der die Besamung von Sauen im Betrieb des Teilnehmers (bzw. seines Arbeitgebers) umfasst, zusammen.
Ansprechpartnerin der LWK Niedersachsen
Dipl.-Ing.
Kerstin Aper
Tierzucht, Tierhaltung
Telefon : 0441 801-628
E-Mail: kerstin.aper@lwk-niedersachsen.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: