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10.12.2025rss_feed

GFS beantragt Compliant-Status für ihre KB-Stationen

Die GFS setzt seit vielen Jahren auf ein umfangreiches Biosicherheitskonzept, das alle Bereiche der KB-Stationen umfasst und stetig weiterentwickelt wurde. Um diesen hohen Standard auch formal anerkennen zu lassen, hat die GFS für ihre KB-Stationen in Nordrhein-Westfalen die Compliant-Einstufung beantragt.

Ein Compliant-Betrieb verfügt über ein strukturiertes, dokumentiertes und behördlich bestätigtes Biosicherheitskonzept. Dieser Status ist insbesondere im Seuchenfall von großer Bedeutung: Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt in den eingerichteten Restriktionszonen grundsätzlich ein Transportverbot für Schweine. Compliant-Betriebe können in diesen Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um Tiere aus Restriktionszonen in freie Gebiete verbringen zu dürfen, beispielsweise zur Schlachtung (EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, Anhang III). Zudem ist der Compliant-Status Voraussetzung für finanzielle Entschädigungen.

Auch Schweinehalter können ihren Betrieb als Compliant-Betrieb anerkennen lassen. Grundlage dafür ist ein Biosicherheitsplan, der die betrieblichen Strukturen und Schutzmaßnahmen umfassend dokumentiert. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Beantragung einer Beihilfe bei der Tierseuchenkasse für die Beratungsleistung "Biosicherheit in schweinehaltenden BeVereinbarung eines Beratungstermins mit dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) oder dem Hoftierarzt.
  2. Vorbereitung durch den Tierhalter mittels der Risiko-Ampel der Universität Vechta (weitere Infos zur Risikoampel hier) als Grundlage für die weitere Planung.
  3. Erstellung eines Lageplans, Wegesystems und einer Hygieneschleusen-Darstellung vor Ort sowie das Ausfüllen eines Fragekatalogs gemeinsam mit dem Tierarzt.
  4. Einreichung des fertigen Biosicherheitsplans beim Kreisveterinäramt.
  5. Kontrolle durch die überwachende Behörde direkt am Betrieb, die zur offiziellen Anerkennung als Compliant-Betrieb führt.

Viele Schweinehalter berichten, dass sich der Aufwand gut bewältigen lässt. Die fachliche Unterstützung durch den SGD oder Hoftierarzt ist umfassend und wird zudem von der Tierseuchenkasse finanziell bezuschusst. Für Betriebe bedeutet der Compliant-Status im Ernstfall eine erhebliche Erleichterung und eine gesicherte Lieferfähigkeit.


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